|
Kundencenter
|
Log In mit E-Mail Adresse
|
|
|
1. Abschluss des Reisevertrages
2. Zahlung
3. Leistungen
4. Preisänderungen
5. Leistungsänderungen
6. Rücktritt
7. Änderungen auf Verlangen des Reisenden
8. Ersatzreisende
9. Reiseabbruch
10. Störung durch den Reisenden
11. Mindestteilnehmerzahl
12. Kündigung infolge höherer Gewalt
13. Gewährleistung und Abhilfe
14. Mitwirkungspflicht des Reisenden
15. Haftungsbeschränkung
16. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
17. Pass-, Visa-, und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
18. Gruppenreisen
19. Gerichtsstand
20. Allgemeine Bestimmungen
21. Sonstige Bestimmungen (nur für Reisemittler)
Unsere Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen uns und unseren Gästen regeln, werden erst durch Zustandekommen des schriftlichen Reisevertrages wirksam und dann aber dadurch ausdrücklich anerkannt.
Sie liegen den jeweiligen Vertragsunterlagen bei und sind Vertragsbestandteil.
1. Abschluss des Reisevertrages Δ
1.1 Der Reise- oder Beförderungsvertrag wird schriftlich abgeschlossen und wirksam durch die schriftliche Annahme des Reise- oder Beförderungsangebotes, das per Post zugesandt wird und der Rücksendung dieses Angebotes mittels unterschriebener OriginalAusfertigung. Eine vorab unterschriebene Rücksendung der Telefax - Ausfertigung gilt als zusätzlich vereinbart. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sind schriftlich zu erfassen. Unsere vollständigen Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen sind online im Internet veröffentlicht und werden mit dem Angebot oder Auftragsbestätigung per Mail oder per Post zugesandt.
1.2An den Reise- oder Beförderungsvertrag ist der Reisende gebunden; ergänzend hierzu gelten die gesetzlichen Rücktrittsfristen. Die Bindung an den Reise- oder Beförderungsvertrag gilt für alle teilnehmenden Gruppenreisenden. Für deren Vertragsverpflichtung hat der Vertragspartner wie für seine eigene Verpflichtung ein zu stehen.
1.3 Telefonisch nehmen wir keine verbindlichen Reservierungen vor. Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der Reservierung behalten wir uns immer vor. Für Buchungen mittels elektronischen Reservierungssystemen (Start, Start - Btx, Internet, usw.) gilt das unter 1.1 ausgeführte entsprechend.
1.4 Ausdrücklich im Programm und/oder Vertrag etc. als vermittelt beschriebene Leistungen unterliegen nicht dem Reisevertragsrecht. Im Fall der Reisevermittlung ist die Haftung von uns ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen und die Hauptpflichten von uns aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Wir haften insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst. Für den Vertragsabschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1 sinngemäß.
2. Zahlung Δ
2.1 Nach Abschluss des Reise- oder Beförderungsvertrages ist eine Vertrag ausgewiesene Summe des Reise- oder Beförderungspreises Preises innerhalb von zwei Wochen nach Unterschriftsleistung, eingehend auf unsere Konten, zu zahlen.
2.2 Der Restbetrag ist sechs Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Da ein wesentlicher Teil unserer Leistungserbringung in der
Planung und Organisation der Reise vor Reiseantritt und auch schon vor Vertragsabschluss begründet liegt und auch anfällt wie die Ausarbeitung des individuellen Reiseverlaufs, die Organisation vor Ort der Fachprogramme etc. entfällt die Stellung
eines Sicherungsscheines. Evtl. geleistete Anzahlungen decken diesen Kostenbereich im Vorfeld ab.
2.3 Vertragsabschlüsse innerhalb von sechs Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises.
2.4 Erfolgt die Zahlung nicht vollständig und pünktlich, haben wir das Recht, unsrerseits vom Vertrag zurückzutreten und Ersatzanspruch in Höhe entsprechender Rücktrittsgebühren zu verlangen. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind jeweils sofort zu bezahlen. >
3. Leistungen Δ
3.1 Unsere vertraglichen Leistungen richten sich ausschließlich nach der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgeblichen Leistungsbeschreibung im Reise- oder Beförderungsvertrages.
3.1.1 Bei den Unterbringungsleistungen behalten wir uns ausdrücklich vor, Änderungen jederzeit – auch kurzfristig vor Reisebeginn - vorzunehmen, wenn Ausführung und Lage der Unterkunft der im Vertrag festgelegten Beschreibung entsprechen.
3.2 Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sind in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufzunehmen (siehe auch 1.1).
3.3 Sollten bei Reisen mehrere Zusteige Orte vereinbart werden, kann hier ein separater Transferzuschlag erhoben werden.
3.4 Maßgebend für die Gewährung einer Kinderermäßigung ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt.
3.6 Die Vergabe der Sitzplätze erfolgt in der Reihenfolge des Einganges der Buchungen, ist aber nicht Vertragsbestandteil. Veränderungen sind aus beförderungstechnischen Gründen möglich. Wir bemühen uns um die Einhaltung der ursprünglich vergebenen Sitzplätze.
3.7 Die Vertragsangaben zu den Programminhalten sind für uns grundsätzlich bindend, wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen nach Vertragsabschluss eine Änderung der Programminhalte zu erklären, über die der Reisende bei Eintritt der Kenntnis selbstverständlich informiert wird.
3.8 Kautionen, Garantien etc. die von unseren Vertragspartnern als Sicherheit verlangt werden, sind vom Reisenden selbst zu hinterlegen.
3.9 Grundsätzlich stehen deutsch sprechende Reiseleiter während der gesamten Reise zur Verfügung. Für besondere oder spezielle fachliche Programmpunkte oder spezielle Themenführungen behalten wir uns vor ebenfalls deutsch sprechende ortsansässige Reiseführer einzusetzen.
3.10 Sollten einzelne Programminhalte des Reise- oder Beförderungsvertrages und des Reiseprogramms aufgrund von zeitlichen Verschiebungen oder sonstigen Umständen nicht mehr möglich sein, schließen wir diese schon jetzt ausdrücklich von der Leistungserbringung aus.
4. Preisänderungen Δ
4.1 Wir können vier Monate nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtpreises verlangen, wenn sich nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere die Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren erhöht haben oder für die betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind.
4.2 Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zu erklären.
4.3 Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5% des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
4.4 Die Rechte nach Ziffer 4.3) hat der Reisende unverzüglich nach unserer diesbezüglichen Erklärung geltend zu machen.
5. Leistungsänderungen Δ
5.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reise- oder Beförderungsvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5.2 Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu erklären.
5.3 Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir nicht in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Ziffer 4.4) gilt entsprechend.
5.4 Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadenersatz) unberührt.
5.5 Auf jeden Fall behalten wir uns vor, Leistungen im Bereich der Unterbringung auch noch kurz vor oder während der Reise, in der gleichen Kategorie und Lage zu wechseln oder zu ändern.
6. Rücktritt Δ
Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, pauschal folgende Entschädigung zu zahlen:
Die Rücktrittsgebühr beträgt mindestens Euro 15.-
- erfolgt der Rücktritt bis 45 Tage vor Reisebeginn wird 25 % der Restzahlung
- erfolgt der Rücktritt bis 31 Tage vor Reisebeginn wird 50 % der Restzahlung
- erfolgt der Rücktritt bis 14 Tage vor Reisebeginn wird 75 % der Restzahlung
fällig.
- bei Rücktritt bis 7 Tage vor Reisebeginn und danach fallen 90 % des Gesamtpreises als Stornokosten an.
- bei Nichterscheinen zur Abfahrt wird eine Stornogebühr in Höhe von 100% erhoben.
Bei Stornierung von Flugreisen, ist unabhängig von dem Stornierungszeitpunkt der im Vertrag ausgewiesene Flugpreis plus die o. b. Stornokosten zu zahlen.
Bei Stornierung von Reisen, in deren Leistungen bzw. Zusatzleistungen Eintrittskarten enthalten sind, ist ab 60 Tage vor Reisebeginn zu den üblichen Stornierungsgebühren der volle Preis der Eintrittskarte zu entrichten, sofern diese nicht anderweitig genutzt werden kann. Erfolgt die Stornierung einer Buchung nur teilweise (Anzahl, Personen, Leistungen), beziehen sich obige Entschädigungssätze auf die Differenz der Rechnungssummen. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns oder der Buchungsstelle. Der Reisende muss grundsätzlich seinen schriftlichen Rücktritt erklären, der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung wird empfohlen. In diesem Falle vermitteln wir ihnen eine entsprechende Versicherungsagentur, der Abschluss der entsprechenden Reiseversicherungen obliegt allerdings dem Reisenden selbst.
7. Änderungen auf Verlangen des Reisenden Δ
Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen, so können wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro 20,00 verlangen, soweit eine nicht höhere Entschädigung nachgewiesen wird, deren Höhe sind nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben können.
Sollte sich gegenüber dem Reisevertrag eine Mehrberechnung der Reiseteilnehmer ergeben, wird die schriftliche Mitteilung des Reisegastes als rechtsverbindliche Vertragsergänzung angesehen; eine Vertragsänderung erfolgt nicht mehr. Es genügt die Zusendung einer entsprechenden Rechnung.
8. Ersatzreisende Δ
8.1 Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Dies gilt nicht für Reisen, die der Reisende unentgeltlich geschenkt bekommen hat, oder in firmeninternen Preisausschreiben gewonnen hat. In diesem Fall ist eine Übertragung an Dritte grundsätzlich ausgeschlossen.
8.2 Der Reisende und der Dritte haften uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
8.3 Der Reisende und der Dritte haften uns gegenüber auch als Gesamtschuldner für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert und ohne weiteren Nachweis auf Euro 25.—
9. Reiseabbruch Δ
Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so sind wir verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
10. Störung durch den Reisenden Δ
Wir können den Reisevertrag für die Gesamtgruppe oder für Einzelreisende der Gruppe fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für uns und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Uns steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadenersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt. Bei Jugendreisen steht uns grundsätzlich der generelle Ausschluss von einzelnen jugendlichen Teilnehmern zu, wenn Drogen- und/oder Alkoholmissbrauch im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen festgestellt werden.
11. Mindestteilnehmerzahl Δ
11.1 Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt, Katalog, Programm oder im Internet) ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so können wir erklären, dass die Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird.
11.2 Wir werden dem Reisenden die Erklärung nach Ziffer 11.1 unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl spätestens bis zwei Wochen vor Reise beginn zugehen lassen.
11.3 Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir nicht in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.
11.4 Der Reisende hat uns gegenüber sein Recht nach Ziffer 11.3 unverzüglich nach Zugang der Erklärung geltend zu machen.
11.5 Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach 11.3 Gebrauch, so ist der von dem Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.
12. Kündigung infolge höherer Gewalt Δ
12.1 Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnung (z.B. Entzug der Landerechte, Grenzschließung), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichwertige Fälle berechtigen beide Teile allein nach Maßgabe dieser Vorschrift zur Kündigung.
12.2 Im Falle der Kündigung können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 471 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu bemessende Entschädigung verlangen.
12.3 Wir sind im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
12.4 Die Mehrkosten für die Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst sind, tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.
13. Gewährleistung und Abhilfe Δ
13.1 Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung. Die Reklamation hat schriftlich und innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntgabe des Mangels an den Reiseleiter oder an unser Büro zu erfolgen. Erfolgt keine sachlich begründete und schriftliche Reklamation innerhalb von
24 Stunden schließen wir ausdrücklich jede Haftung und Ersatzansprüche aus.
13.2 Der Reisende kann eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn er den oder die Reisemängel bei der örtlichen Reiseleitung, dem Reiseleiter, oder, falls ein Reiseleiter nicht erreichbar ist, bei uns direkt anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber uns unzumutbar machen. Die Telefon- und Telefaxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu. Ein derartiger Minderungsanspruch kann nicht auf Dritte übertragen werden (Abtretungsverbot)
13.3 Ist die Reise mangelhaft und leisten wir nicht innerhalb der von dem Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende auch selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder ein besonderes Interesse des Reisenden die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt.
13.4 Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Dies gilt entsprechend, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem Grund nicht zumutbar ist.
13.5 Bei berechtigter Kündigung können wir für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtpreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich (vgl.§471 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Das gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Reisenden kein Interesse haben. Wir haben die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind. Ist die Rückbeförderung vom Reisevertrag mit umfasst, so haben wir auch für diese zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen.
13.6 Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einen Umstand, den wir nicht zu vertreten haben. Ein derartiger Schadenersatzanspruch kann nicht auf Dritte übertragen werden (Abtretungsverbot).
14. Mitwirkungspflicht des Reisenden Δ
Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Die Ziffern 10. und 13. sind zu beachten.
15. Haftungsbeschränkung Δ
15.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
15.1.1 Soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
15.1.2 wenn wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldend eines Leistungsträgers verantwortlich sind
15.2 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diese beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so können wir gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen oder auf die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
15.3 Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltung, Theaterbesuche etc.) und die in der jeweiligen Reiseausschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
15.4 Für die Richtigkeit der Angaben in Hotel- und Orts-Prospekten, die in der Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen, können wir nicht haften.
15.5 Für alle Schadensersatzansprüche des Gastes gegen uns aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet wir bei Personenschäden bis Euro 75.000,00 je Gast und Reise. Die Haftungsbegrenzung für Sachschäden beträgt je Gast und Reise Euro 4.000,00. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Gast wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung empfohlen.
16. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Δ
16.1 Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
16.2 Ansprüche des Reisenden wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
16.3 Macht der Reisende nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche innerhalb eines Monates geltend, so ist die Verjährung solange gehemmt, bis wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.
17. Pass-, Visa-, und gesundheitspolizeiliche Formalitäten Δ
17.1 Wir weisen auf alle notwendigen Pass, und Visumserfordernisse einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente und gesundheitspolizeiliche Formalitäten in den von uns herausgegebenen und dem Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekten oder durch Unterrichtung vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsabschluss und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten.
17.2 Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch uns hat der Reisende die Voraussetzungen zu schaffen, sofern wir uns nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet haben.
17.3 Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Ziffern 6. (Stornierung) und 9. (Reiseabbruch infolge von Gründen, die der Reisende zu vertreten hat) entsprechend.
18. Gruppenreisen Δ
Alle in den Punkten 1 bis 17 geregelten Geschäftsbedingungen sind ebenfalls für in Auftrag gegebene Gruppenreisen gültig, wobei der hier als Vertreter der Gruppe handelnde Verantwortliche uns gegenüber persönlich schuldrechtlich haftet, sofern er nicht in Funktion als Vertreter einer juristischen Person auftritt.
19. Gerichtsstand Δ
19.1 Der Reisende kann uns nur an unserem Sitz verklagen.
19.2 Für Klagen gegen den Reisenden durch uns ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist unser Geschäftssitz maßgeblich.
19.3 Für Klagen unsrerseits gegen Vollkaufleute (Firma bzw. Agenturen) ist der Gerichtsstand ebenfalls unser Geschäftssitz maßgeblich.
20. Allgemeine Bestimmungen Δ
Sämtliche Angaben in unseren Prospekten, Programmen und Katalogen sowie im Internet entsprechen dem Stand bei Drucklegung, bzw. Veröffentlichung. Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages soll nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages führen; Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, tritt an ihre Stelle eine zulässige Vereinbarung, die dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen beider Parteien am Nächsten kommt. Die Reiseunterlagen, wie evtl. benötigte Hotel- Voucher, Flugtickets etc. werden 2 Wochen vor Reisebeginn zugesandt und ausgehändigt.
21. Sonstige Bestimmungen (nur für Reisemittler) Δ
Erfolgen die Buchungen über einen Reisemittler (Reisebüro), der als Agentur für uns tätig ist, gelten die vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen analog, sofern aus dem Agenturvertrag sich andere Regelungen nicht ergeben.
Hiermit verlieren alle bisher veröffentlichen Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.
Die Geschäftsleitung |
Allgemeines
|
Information
|
Sie wünschen persönliche Beratung? Unser Büro ist Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr besetzt. Telefon:0371/43309820 Wir sind gern bereit Ihre Fragen zu beantworten.
|
| |